Brandschutz-Ausbildungen

Brandschutz-Ausbildungen durch EXPERTEN   Seminartermine und Preise

  • Brandschutz-Ausbildungen gemäß TRVB 117 O (Brandschutzwart BSW, Brandschutzbeauftragter BSB)
  • Verlängerung des Brandschutz-Passes gemäß TRVB 117 O
  • Hoher Praxisbezug durch unsere erfahrenen Vortragenden (zertifizierter Brandschutzmanager, Feuerwehrkommandant, Sicherheitsfachkraft etc.)

Weiterbildung rund um den Brandschutz zu sensationellen Preisen!

 Brandschutzwart/in – MODUL 1

Die Brandschutz-Ausbildung erfolgt nach der Technischen Richtlinie für den vorbeugenden Brandschutz (TRVB) O117.

Nach der Brandschutz-Ausbildung durch Experten aus der Praxis ist der/die Brandschutzwart/in ein gut ausgebildeter Mitarbeiter, der zur Unterstützung des Brandschutzbeauftragten bestellt wird.

Ziel dieser Brandschutz-Ausbildung ist es, eine erhöhte Sensibilisierung im Punkto Brandgefahren im Betrieb zu erlangen. Dies erreichen wir in einem 1-tägigen Intensiv-Seminar mit folgenden Inhalten:

  • Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes
  • Brandgefahren und allgemeine Brandverhütungsmaßnahme
  • Eigenkontrolle
  • Überwachung brandgefährlicher Tätigkeiten
  • Löschen in Theorie und Praxis.

Innerhalb des Kurstages werden zunächst die theoretischen Grundlagen vermittelt und anschließend praktische Übungen, wie die korrekte Handhabung von Löschdecke und Handfeuerlöscher durchgeführt.

 Brandschutzbeauftragte – MODUL 2

Person mit einem ausreichenden technischen Verständnis und mit einer Ausbildung gemäß dieser Richtlinie, der die Agenden des betrieblichen Brandschutzes wahrnimmt.

Im Allgemeinen wird gesetzlich oder von den Behörden die Tätigkeit eines/einer BSB gefordert. Ein(e) BSB hat Organisations- und Vollzugsfunktionen im betrieblichen Brandschutz und zu seiner/ihrer Unterstützung möglicherweise nach Abteilungen, Stockwerken, Betriebsanlagenteilen etc. gegliedert einen oder mehrere Brandschutzwarte/Brandschutzwartinnen zur Unterstützung.

Nach Besuch der Brandschutz-Ausbildung zum Brandschutzwart wird ein Brandschutzpass ausgestellt, in der der weitere Aus- und Fortbildungsverlauf durch Eintragungen der Ausbildungsorganisation dokumentiert wird. Nach Besuch der Ausbildung zum(r) BSW und zum(r) BSB (Grundausbildung) gilt der/die BSB im Sinn der TRVB O 117 als “provisorische(r) Brandschutzbeauftragter”. Er/sie hat ehebaldigst diejenigen Brandschutztechnikseminare sowie nutzungsbezogene Seminare zu absolvieren, die die Gegebenheiten in seinem/ihrem Wirkungsbereich betreffen.

Das sind z.B. Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Druckbelüftungsanlagen, Sprinkleranlagen und Gaslöschanlagen. Wir haben hier eine Blockausbildung für Brandmeldeanlagen und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen vorgesehen, da wohl in den meisten Betrieben diese zwei Brandschutzanlagentypen vorhanden sein werden.

In weiterer Folge müssen mindestens alle 5 Jahre Fortbildungsseminare besucht werden. Zu den Brandschutz-Fortbildungsseminaren gehören nutzungsbezogene Seminare, allgemeine von einer anerkannten Ausbildungsorganisation angebotene Fortbildungsseminare oder Jour-Fixes, jeweils im Ausmaß von mind. 6 Stunden.

 Brandschutz-Technikseminare

Wir bieten ebenso Brandschutz-Ausbildung, die Brandschutzorganen auf dem Gebiet verschiedener spezieller Brandschutzeinrichtungen dienen. Das sind z.B. Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Druckbelüftungsanlagen, Sprinkleranlagen und Gaslöschanlagen.

Derartige Anlagen müssen von Anlagenwarten (Sprinklerwart; Anlagenwart für Brandmeldeanlagen, Gaslöschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und Druckbelüftungsanlagen) betreut werden, die eine Ausbildung gemäß TRVB O 117 und den jeweiligen weiteren Errichtungs- und Betriebsrichtlinien, sowie eine Einschulung durch die Errichterfirma absolviert haben. Die Ausbildung zum Anlagenwart erfolgt aufbauend auf die Ausbildung zum BSB in Brandschutztechnikseminaren.

 Brandschutz-Fortbildungsseminare

Veranstaltungen, die der Fortbildung von Brandschutzorganen und des Weiteren der Verlängerung der Gültigkeit des Brandschutzpasses dienen. Zu den Fortbildungsseminaren gehören Nutzungsbezogene Seminare, allgemeine von einer anerkannten Ausbildungsorganisation angebotene Fortbildungsseminare oder Jour-Fixes, jeweils im Ausmaß von mind. 6 Stunden. Das Absolvieren von Fortbildungen zumindest alle 5 Jahre ist für BSB verpflichtend.

 Seminare zum Thema nutzungsbezogener Brandschutz

Hier bieten unsere Experten Brandschutz-Seminare, die der Fortbildung von Brandschutzorganen auf dem Gebiet des Brandschutzes bei verschiedenen Nutzungen dienen. Diese werden auf spezielle Eigenheiten und Gefährdungen der unterschiedlichen Betriebsarten abgestimmt und müssen eine Mindestunterrichtszeit von 6 Stunden aufweisen

– N1 Betriebe mit besonderer Personengefährdungwie Hotels, Schulen, Universitäten, Bürogebäude, Veranstaltungsstätten, Wohnhausanlagen, Verkaufsstätten, Hochhäuser

– N2 Betriebe mit erhöhter Brandgefahr wie Gewerbe- und Industrieanlagen, holz- und papierverarbeitende Betriebe

– N3 Betriebe mit besonderen Gefährdungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Strafvollzugsanstalten (Ausbildung vorzugsweise vor Ort)