AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. ALLGEMEINES

Die Aufgabe ist es, im Rahmen des Vorbeugenden Brandschutzes, der Brandverhütung, in Belangen der Arbeitssicherheit sowie der Sicherheit im öffentlichen Leben, und in allen technischen Sicherheitsangelegenheiten tätig zu sein.

Darunter fallen – im Geschäftsverkehr – die Abwicklung von Ausbildungen, Beratungs- und Prüftätigkeiten sowie weitere Sicherheitsdienstleistungen und der Verkauf technischer Produkte. Für Teile der angebotenen Leistungen versteht sich die SAFETY-EXPERTS GmbH (nachfolgen SAFETY-EXPERTS genannt) – allein schon aus den fachbereichsübergreifenden Aufgabestellungen – als Koordinationsstelle, die im Rahmen eigener Kompetenzen und in Zusammenarbeit mit Ziviltechnikern, Prüf- und Inspektionsstellen und Sachverständigen, die dabei im Rahmen der jeweils eigenen fachlichen und wirtschaftlichen Ermächtigungen tätig werden, auftritt.

Die nachfolgenden Bedingungen gelten – sofern nicht anders vereinbart – für den Geschäftsverkehr der SAFETY-EXPERTS GmbH.

2. SACHBEARBEITER-INNEN DER SAFETY-EXPERTS

Die Tätigkeiten werden von Mitarbeitern der SAFETY-EXPERTS oder von externen Stellen oder Fachkräften, die den Erfordernissen entsprechend von den SAFETY-EXPERTS beigezogen werden können, durchgeführt. Solche externen Stellen oder Kräfte können vom Auftraggeber ohne Angaben von zwingenden Gründen nicht abgelehnt werden. Verantwortlicher Geschäftspartner bleiben auch in diesen Fällen die SAFETY-EXPERTS. Sämtliche Vereinbarungen und Abmachungen sind mit den SAFETY-EXPERTS zu treffen, für die Leistungsabwicklung verantwortlich und Rechnungsadressat ist in jedem Fall die SAFETY-EXPERTS GmbH.

Für den Fall einer Erkrankung eines zugeteilten Sachbearbeiters und der damit verbundenen teilweisen Nichterfüllung der zugesagten Leistung werden die SAFETY-EXPERTS unverzüglich um Ersatz bemüht sein. Die SAFETY-EXPERTS behalten sich jedoch in diesem Falle ausdrücklich vor, die versprochene Leistung längstens innerhalb von 3 Monaten nachholen zu können. Kann die vorerst nicht erbrachte Leistung innerhalb dieser Frist nicht erbracht werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf Vertragsaustritt bzw. Rückerstattung seiner eventuell erbrachten Zahlungen in dem Ausmaß, in dem die zugesagte Leistung nicht erbracht werden konnte. Ein weitergehender Schadenersatz ist jedoch ausgeschlossen.

3. ZIELVEREINBARUNGEN

Die SAFETY-EXPERTS werden stets bemüht sein, die Interessen seiner Geschäftspartner so weit als möglich zu vertreten. Dabei müssen sich die SAFETY-EXPERTS aber am “Stand der Technik” orientieren, das heißt, dass die SAFETY-EXPERTS sich außerstande sehen, Leistungen zu erbringen, die dem “Stand der Technik” widersprechen oder diesen dem Sinne nach in Abrede stellen. Aufgrund der Fachkenntnisse und Erfahrungen seiner Mitarbeiter sehen sich die SAFETY-EXPERTS jedoch im Stande, intelligente und synergetische Lösungen für anstehende Problemstellungen zu finden, die dem “Stand der Technik” entsprechen. Werden Leistungen der SAFETY-EXPERTS widmungswidrig und verfälscht verwendet, so behalten sich die SAFETY-EXPERTS im Interesse seines Rufes vor, die notwendigen rechtlichen Schritte zu unternehmen.

4. KALKULATIONEN UND ANGEBOTE

Für feststehende Leistungen – z.B. für Schulungen, Unterweisungen, Ausbildungen – geben die SAFETY-EXPERTS periodisch feststehende Kosten an. Für andere Geschäftsfälle legen die SAFETY-EXPERTS – gegebenenfalls nach Erhebung der Anforderungen – Angebote. Die Angebotserstellung ist jedenfalls kostenfrei, wenn nachfolgend ein Auftrag erteilt wird. Die Angebotserstellung ist auch kostenfrei, wenn zur Erstellung des Angebotes kein besonderer Erhebungs- oder Planungsaufwand notwendig war, auch wenn nachfolgend kein Auftrag erteilt wurde. Die SAFETY-EXPERTS behalten sich jedoch vor, für die Angebotserstellung dann Kosten in Rechnung zu stellen, wenn zur Erstellung des Angebotes ein größerer Erhebungs- und/oder Planungsaufwand notwendig war, und nachfolgend der Auftrag nicht erteilt wurde. Dies wird vom Sachbearbeiter der SAFETY-EXPERTS anlässlich der ersten Kontakte mitgeteilt. Die SAFETY-EXPERTS behalten sich Schadenersatzansprüche für den Fall vor, dass das aus einem Angebot ablesbare Know-How dazu verwendet wird, spezifizierte Leistungen an andere Bewerber zu vergeben.

Bei der Erstellung von Angeboten müssen wir oft von mündlichen Mitteilungen und Zusicherungen ausgehen, die anschließend nicht eingehalten werden können, z.B. von der Beibringung elektronisch lesbarer Baupläne. Sollte sich aus diesem Grund ein nicht kalkulierter wesentlicher Mehraufwand für die SAFETY-EXPERTS ergeben, so sehen sich die SAFETY-EXPERTS an das ursprüngliche Angebot nicht gebunden und behalten sich vor, ein neuerliches Angebot zu legen, das den Mehraufwand mitkalkuliert. Die SAFETY-EXPERTS sind keinesfalls schadenersatzpflichtig für die Folgen einer zeitlichen Verschleppung, die sich aus Unklarheiten bei der Auftragserteilung ergeben.

Für Prüfaufträge gelten die gesonderten hierzu festgelegten Geschäftsbedingungen.

5. URHEBERRECHTSSCHUTZ

Stellungnahmen, Gutachten, Pläne, etc. die von den SAFETY-EXPERTS angefertigt werden, unterliegen den Bestimmungen des Urheberrechtsschutzes. Diese Werke dürfen nur vollständig und wort- und formgetreu verwendet werden. Jegliche andere Verwendung – auch die Vervielfältigung und das Kopieren über das Ausmaß der bestimmungsgemäßen Verwendung hinaus – bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der SAFETY-EXPERTS.

6. GEHEIMHALTUNG

Die SAFETY-EXPERTS werden über jegliche Wahrnehmungen im Zuge ihrer Tätigkeiten Stillschweigen bewahren. Ausgenommen sind strafrechtliche Sachverhalte. Die SAFETY-EXPERTS behalten sich jedoch vor, für seine Forschungs- und Evaluierungstätigkeiten anonymisierte Daten, aus denen auch keinerlei Geschäfts- oder Produktionsgeheimnisse hervorgehen, zu verwenden. Die SAFETY-EXPERTS geben keinerlei Kundendaten für andere Verwendungen weiter.

7. ARCHIVIERUNG

Die SAFETY-EXPERTS bewahren alle Daten über Geschäftsfälle sowie die dazugehörigen Werke in Kopie mindestens 7 Jahre lang auf. Die Archivierung erfolgt sowohl elektronisch wie auch in Schriftform. Wir müssen allerdings darauf hinweisen, das elektronische Daten nach einigen Jahren mit den dann verwendeten Betriebssystemen und Programmen oft nicht mehr lesbar sind.

8. VEREINBARUNGEN

Weitergehende oder abweichende Bestimmungen, die über die hier festgelegten AGB hinausgehen und bei Vertragsschluss vereinbart werden, gelten nur im vereinbarten Umfang. Ansonsten gelten die AGB.

9. LEISTUNGSERFÜLLUNG, RÜCKTRITT, NACHBESSERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNG

Mit Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung an den Auftraggeber betrachten die SAFETY-EXPERTS ihre Verpflichtungen als erfüllt. Die SAFETY-EXPERTS können jederzeit ohne Angabe von Gründen von einem Auftrag zurücktreten und tragen dabei allenfalls die Kosten eines nachweisbaren Schadens. Eine Nachbesserung liegt nach unserem Dafürhalten dann nicht vor, wenn der Kunde – aus welchen Gründen auch immer – die Einarbeitung zusätzlicher Gesichtspunkte oder Details in das von uns erbrachte Werk wünscht. Es handelt sich hier um eine Zusatzleistung, über die ein neuerlicher Vertrag abzuschließen ist. Bei technischen Überprüfungen kann lediglich der Zustand der überprüften Anlagen, Geräten und Ausrüstungen zum Prüfungszeitpunkt bestimmt werden. Unsere Beratungen und sonstigen Dienstleistungen orientieren sich überwiegend an technischen Gesichtspunkten, so dass wir keine Haftung dafür übernehmen können, dass nicht eine andere Vorgangsweise für den Kunden irgendwelche Synergien beinhalten hätte können. Des Weiteren ändert sich der Stand des Richtlinienwesens laufend, sodass wir keine Gewährleistung dafür übernehmen können, dass von uns vorgeschlagene technische Lösungen in mittlerer Zukunft noch dem “Stand der Technik” entsprechen werden.

10. ZAHLUNG

Die von uns in Rechnung gestellten Kosten sind längstens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Im Fall von länger dauernden Aufträgen können Zwischenzahlungen vereinbart werden. Bei der Teilnahme an Kursen, Ausbildungen oder Workshops sind die gesamten Kosten bereits vor Kursteilnahme zu bezahlen.

11. MEHRWERTSTEUER

In allen unseren Endabrechnungen ist die gültige MWSt. von 20% inkludiert

12. GERICHTSSTAND

Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus den Vereinbarungen und Verträgen ergeben, wird als Gerichtsstand das Bezirksgericht Mödling vereinbart.

13. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR AUSBILDUNGEN, LEHRGÄNGE UND KURSE

Die Ausbildung erfolgt in Kursen, Lehrgängen oder Seminaren, wobei der Teilnehmer bei Veranstaltungen mit Prüfung nach erfolgreicher Absolvierung ein Zeugnis und eine Eintragung in seinen Brandschutzpass erhält. Der Brandschutzpass ist vom Ausbildungsteilnehmer beizubringen und kann auf Antrag auch von den SAFETY-EXPERTS ausgestellt werden, wobei jedoch nur Ausbildungen gemäß TRVB O 117 eingestempelt werden können, die bei den SAFETY-EXPERTS absolviert wurden, oder für die ein Nachweis in Form eines Zeugnisses einer anderen anerkannten Ausbildungsinstitution beigebracht wird oder für die eine Anerkennung der Kommission zur Sicherstellung der Gleichwertigkeit von Brandschutzausbildungen (im ÖBFV) vorliegt. Das Institut für Brandschutz und Sicherheit, im folgenden kurz SAFETY-EXPERTS genannt, veranstaltet die Kurse ausschließlich auf Grund der hier dargelegten Geschäftsbedingungen.

13.1 ANMELDUNG (Buchung)

Die rechtsverbindliche Anmeldung erfolgt mit dem dazu bestimmten Anmeldeformular, welches firmenmäßig gezeichnet per Mail an uns zu retournieren ist. Als Vertragspartner der SAFETY-EXPERTS gilt im Zweifelsfall der buchende Kunde, auch wenn er für namentlich andere genannte Personen oder juristische Personen (Firmen) gebucht hat. Mit der Buchung werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vollinhaltlich anerkannt.

13.2 WECHSEL IN DER PERSON DES TEILNEHMERS

Bis zum Kursbeginn kann der Kunde eine andere, anstelle der ursprünglich vorgesehenen Person, als Leistungsempfänger namhaft machen. Der Kunde hat in diesem Fall den SAFETY-EXPERTS lediglich die allenfalls nachweislich verursachten Mehrkosten zu vergüten.

13.3 UMBUCHUNGEN , STORNIERUNGEN

Umbuchungen durch den Kunden auf einen anderen Kurstermin sind bis zum 15. Tag vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Bei Umbuchungswünschen innerhalb von 14 Tagen bis zum Kursbeginn sind die SAFETY-EXPERTS berechtigt, einen Pauschalbetrag von € 40,- excl. MwSt. geltend zu machen. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und sind bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Die Gebühr für Stornierungen seitens des Kunden beträgt bis zum 15. Tag vor Beginn der Veranstaltung 50% der Teilnahmegebühr, danach 100%. Bis zum Beginn der Veranstaltung kann der Kunde eine andere als die ursprünglich genannte Person als Leistungsempfänger ohne Mehrkosten namhaft machen.

13.4 RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DIE SAFETY-EXPERTS

Ohne Angabe von Gründen sind die SAFETY-EXPERTS berechtigt, bis zum 14. Tag vor Kursbeginn vom Kursvertrag zurückzutreten. Der angemeldete Teilnehmer hat in diesem Fall Anspruch auf Rückersatz der bereits erlegten Zahlungen bzw. Anspruch auf Teilnahme zu einem anderen Kurstermin nach Maßgabe freier Plätze. Nach dem 14. Tag kann ein Rücktritt von Seiten der SAFETY-EXPERTS nur aus dem Grund erfolgen, dass die Mindestteilnehmerzahl für den Kurs nicht erreicht wurde, so dass die Abhaltung des geplanten Kurses nicht möglich ist. Auch in diesem Falle hat der angemeldete Teilnehmer Anspruch auf kostenlose Umbuchung auf einen anderen Termin oder wahlweise Rückersatz der erlegten Kosten. Ein weitergehender Schadenersatz ist in jedem Falle ausgeschlossen.

13.5 ZAHLUNG

Die gesamten Kurskosten sind 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Hält der Teilnehmer die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein, können die SAFETY-EXPERTS vom Vertrag zurücktreten, wenn der Teilnehmer auch einen neuerlichen Zahlungstermin nicht einhält und ihm für diesen Fall der Rücktritt vom Vertrag angedroht wurde. Wenn die Erbringung der vereinbarten Leistung durch ein von außen kommendes, unvorhersehbares und mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbares Ereignis, wie z.B. staatliche Anordnung, Streiks, Krieg oder Naturkatastrophen etc. unmöglich wurde, besteht kein Anspruch auf Leistungserfüllung, aber auch nicht auf Rückersatz der Kosten. Die Teilnahme am Kurs ist nur nach vorheriger Einzahlung der gesamten Kurskosten möglich.

13.6 LEISTUNGSERFÜLLUNG

Für den Fall einer Erkrankung eines Vortragenden und der damit verbundenen teilweisen Nichterfüllung der versprochenen Leistung werden die SAFETY-EXPERTS unverzüglich um Ersatz bemüht sein. Die SAFETY-EXPERTS behalten sich jedoch in diesem Falle ausdrücklich vor, die versprochene Leistung spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Kursbeginn nachholen zu können. Kann die vorerst nicht erbrachte Leistung innerhalb dieser Frist nicht erbracht werden, hat der Kursteilnehmer Anspruch auf Rückersatz seiner Kurskosten. Ein weitergehender Schadenersatz ist jedoch auch hier ausgeschlossen.

14. DATENSCHUTZ

Der Kunde stimmt zu, dass entsprechend den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung DSGVO, seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Ansprechperson, Geschäftsanschrift, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, UID-Nummer etc. zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für die Ausstellung der Brandschutzpässe und Teilnahmebestätigungen/Zeugnisse automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

Die angegebene Daten werden im Falle der Anmeldung an unserem Newsletter und erfolgter Zustimmung, ebenfalls verwendet. Die Abmeldung von unserem Newsletter ist mit entsprechendem Link in allen unserer ausgesendeten Benachrichtigungen zu jeder Zeit möglich!

15. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die SAFETY-EXPERTS haften nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die unter Berufung auf die Inhalte und Informationen auf dieser Website oder auf telefonische Rückfragen entstanden sind.

Die Teilnehmer/innen nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und straf­rechtliche Verantwortung für alle von Ihnen verursachten Schäden. Die Teil­nehmer/innen verzichten auf An­sprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung ent­stehen und zwar gegen die SAFETY-EXPERTS, sämtliche Personen, die mit dem Ablauf der Veranstaltung betraut sind oder damit in Verbindung stehen und den jeweiligen Veranstaltungsort, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensver­ursachung seitens des Veran­stalters.

Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer/innen wird seitens der SAFETY-EXPERTS keine Haftung übernommen.

Aus der Anwendung der bei unseren Veranstaltungen erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsan­sprüche gegenüber den SAFETY-EXPERTS geltend gemacht werden.

 

Hennersdorf, März 2018